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BGB - Schuldrecht, allgemeiner Teil

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Tief greifend umgestaltet wurden für die 5. Auflage all jene Abschnitte, die von der Schuldrechtsmodernisierung unmittelbar betroffen waren. Das sind neben den Kapiteln zum Leistungsstörungsrecht namentlich § 11 zur Haftung aus geschäftlichem Kontakt und § 12 zur Geschäftsgrundlage. Das Recht der Leistungsstörungen (heute wohl besser: Verletzung vertraglicher Pflichten) als von der Reform am massivsten betroffener Themenkomplex wurde komplett neu geschrieben. Ansonsten sind die insbesondere für Studierende wichtigen Publikationen der letzten Jahre ebenso eingearbeitet wie bedeutsame Gerichtsentscheidungen.

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BGB - Schuldrecht, allgemeiner Teil, Harm Peter Westermann

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2003
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