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Horizontale Markttransparenz im Zeitalter einer Informationsgesellschaft

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Ein neues Wirtschaftsgut, die Information, steht im Zentrum des ökonomischen Wettbewerbs. Unternehmen benötigen Informationen, um die Bedürfnisse ihrer Märkte zu erkennen, wobei Kundeninteressen und Informationen über das Verhalten der Konkurrenz von großer Bedeutung sind. Während einige Informationen durch Ausspähung erlangt werden, haben Unternehmen seit den 1960er Jahren begonnen, freiwillig Markt-, Geschäfts- und Unternehmensdaten auszutauschen. In der Wettbewerbstheorie und im Kartellrecht wird diskutiert, ob dieser Austausch wettbewerbsfördernd oder -schädigend ist. Die vorherrschende Meinung in der deutschen und europäischen Kartellrechtswissenschaft besagt, dass horizontale Markttransparenz zu einer unerwünschten Angleichung des Wettbewerbsverhaltens führen kann, was zu Verboten solcher Verfahren durch Kartellbehörden führt. Im digitalen Zeitalter ist die Bekanntgabe bestimmter Marktinformationen jedoch unvermeidlich, insbesondere auf B2B-Plattformen. Die Frage ist, ob die bestehenden Regeln für den Informationsaustausch im Wettbewerb weiterhin gelten. Diese Arbeit untersucht, ob das Kartellrecht den Austausch von Geschäftsdaten zwischen Konkurrenten verbietet und prüft die bisherige Bewertung von Marktinformationsverfahren. Verschiedene Wettbewerbssituationen, die zu erhöhter Transparenz führen, werden beleuchtet, und ein Rechtsrahmen zur Bewertung von Markttransparenz im Wettbewerb wird erarbeitet. Dabei werden auch

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Horizontale Markttransparenz im Zeitalter einer Informationsgesellschaft, Peter Krone

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2003
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