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Naturschutz und Rechtsregime im Küsten- und Offshore-Bereich

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Der Schutz der marinen Ökosysteme, der marinen Tier- und Pflanzenarten und ihrer natürlichen Lebensräume weist gegenüber dem terrestrischen Naturschutz aus fachlicher und rechtlicher Sicht eine Vielzahl von Besonderheiten auf. Ausgehend von der Fehlvorstellung, das Meer sei unendlich und seine Natur unerschöpflich, war der marine Naturschutz in der öffentlichen Diskussion in Deutschland lange Zeit nahezu unbekannt. Entsprechend unterentwickelt hatte sich das auf den terrestrischen Bereich ausgerichtete nationale Naturschutzrecht präsentiert, obgleich das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und das Europäische Habitatschutzrecht seit nunmehr über 10 Jahren den Schutz der Biodiversität auch im Küsten- und Offshore-Bereich verlangen. Die Referenten des 4. Warnemünder Naturschutzrechtstages haben auf diese Defizite hingewiesen, konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet und damit den entscheidenden Anstoß zur Entwicklung des marinen Naturschutzes in Deutschland gegeben. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes aus dem Jahre 2002 hat der Bundesgesetzgeber einen ersten Schritt zur Einbeziehung des marinen Bereichs in das Naturschutzrecht getan. Die Novellierung wird auch an den im Tagungsband zusammengestellten Beiträgen, Diskussionen und Ergebnissen gemessen werden.

Buchvariante

2003, paperback

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