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Täter-Opfer-Ausgleich und Wiedergutmachung im Steuerstrafrecht

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Mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz wurde zum 01.12.1994 der Täter-Opfer-Ausgleich und die Schadenswiedergutmachung in § 46a StGB eingeführt. Diese Regelung basiert auf positiven Erfahrungen aus Praxismodellen im Jugendstrafrecht und hat sich als alternative Reaktion auf Straftaten etabliert. Die Einführung von § 46a StGB gilt als eine der bedeutendsten kriminalpolitischen Reformen. Zuvor war die Berücksichtigung von Schadenswiedergutmachung hauptsächlich im Rahmen von § 46 Abs. 2 Satz 2 a. E. StGB möglich. Nun haben Strafverfolgungsbehörden und Gerichte ein zusätzliches Instrument, um das Streben des Täters nach Wiederherstellung des Rechtsfriedens zu berücksichtigen, was zu einer Strafmilderung oder sogar zum Absehen von Strafe führen kann. Trotz der positiven Aspekte der Norm hinsichtlich der Stärkung der Opferinteressen bleibt die Frage offen, ob sie auf alle Bereiche strafrechtlicher Sanktionierung anwendbar ist. Die Judikatur hat bisher die Anwendung des § 46a Nr. 1 StGB auf das Steuerstrafverfahren abgelehnt, da Delikte gegen die Allgemeinheit nicht unter die Norm fallen. Die Anwendung des § 46a Nr. 2 StGB bleibt hingegen offen. Der Autor untersucht, ob das Steuerstrafrecht einen sinnvollen Anwendungsbereich für die Norm darstellen kann, unter Berücksichtigung empirischer Grundlagen, relevanter Steuerstraftatbestände sowie rechtsdogmatischer und systemimmanenter Überlegungen sowie rechtsvergleichender Analysen zu Öster

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Täter-Opfer-Ausgleich und Wiedergutmachung im Steuerstrafrecht, Michael Jesser

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Erscheinungsdatum
2004
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