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Methodenlehre und Klausurtechnik im Steuerrecht

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Während fast alle Abhandlungen zur Methodenlehre mit Beispielen aus dem Zivil- und Strafrecht arbeiten, die für den Steuerrechtler meist kaum nachvollziehbar sind, ist die vorliegende Methodenlehre speziell für den Steuerrechtler geschrieben - alle Beispiele sind deshalb dem Steuerrecht entnommen. Der klausurtechnische Teil zeigt die richtige Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Klausuren und beschreibt, wie Problemfälle zufriedenstellend gelöst werden. Rechtsstand ist der 31.3.2000.

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Methodenlehre und Klausurtechnik im Steuerrecht, Wolf D. Beger

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2001
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