In Unehren beschlaffen
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Die Kirche machte sich bis zum Ende des 17. Jahrhunderts in Form des geistlichen Gerichts zum Anwalt der geschwängerten und um die Ehe betrogenen Frauen, so dass diese Institution, weil sie zum Großteil von Frauen angerufen wurde, geradezu unter dem Aspekt der Justiznutzung aufgefasst werden kann. Frauen erhielten nicht nur gerichtlich erwiesene Eheversprechen materiell abgegolten, auch ihre verlorene Ehre konnten sie vor diesem Forum einklagen. Völlig unterschiedlich war die Zielsetzung des weltlichen Gerichts. Es fungierte ausschließlich als Strafgericht. Ehebrecher und Fornikanten, die vor dieses Gericht gebracht wurden, hatten mit den unterschiedlichsten Sanktionen zu rechnen, die von Geld- und Gefängnisstrafen über Körper- und Schandstrafen bis hin zum lebenslänglichen Landesverweis reichten.