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Dienstnehmerhaftpflichtgesetz

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Wer schuldhaft und rechtswidrig einem anderen Schaden zugefügt hat, muss grundsätzlich Ersatz leisten. Von dieser strengen Regelung wird bezüglich jener Schäden, die ein Arbeitnehmer bei Erbringung seiner Dienstleistungen verursacht, durch das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz abgewichen. Die Bedeutung dieses Gesetzes für Arbeitnehmer liegt hauptsächlich darin, dass schon vor der Einleitung eines Rechtsstreits die Schadenersatzforderungen der Arbeitgeber weitgehend gemindert wurden. Die Neuauflage dieses wertvollen Kurz- Kommentares berücksichtigt vor allem die aktuellen Entwicklungen der Judikatur.

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