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Benutzerhinweise: Die Gemeindeordnung 2007: Angaben der Gemeindeordnung (GO) beziehen sich grundsätzlich auf den nordrhein-westfälischen Gesetzestext in der seit Oktober 2007 geltenden aktuellen Fassung. Im Interesse der Auffindbarkeit wird auf die entsprechenden §§ ausdrücklich Bezug genommen. Die Erläuterungen sind jedoch aus sich heraus verständlich und erfordern nicht unbedingt das Nachlesen des Gesetzestextes. Bei den Begriffen „Bürgermeister“, „Rat“, „Ratsmitglieder“, „Ausschüsse“ und „Bezirksvertretungen“ erfolgt jeweils eine zusammenhängende Darstellung, während sich die Erläuterungen ansonsten auf das jeweilige Stichwort konzentrieren. Gemeindeordnung und Kreisordnung: Auf die Vorschriften der Kreisordnung wird in der Regel nicht gesondert eingegangen. Die wichtigsten besonderen Begriffe der Kreisordnung und die wesentlichen Unterschiede zum Gemeindeverfassungsrecht werden erläutert. Neues Kommunales Finanzmanagement: Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements hat sich das kommunale Haushaltsrecht in Nordrhein-Westfalen grundlegend verändert. Die neue Gemeindehaushaltsverordnung ist deshalb mit den wichtigsten Begriffen für die Praxis entsprechend ausführlich dargestellt. Verweise auf andere Begriffe: Verweise auf andere Stichworte erfolgen durch Unterstreichung und Voranstellen des Zeichens Õ. Innerhalb des Textes der Bearbeitung eines Stichworts wird grundsätzlich nur einmal ein Verweis auf ein bestimmtes anderes Stichwort gegeben, auch wenn dieses mehrfach erwähnt wird. Untergliederungen eines Oberbegriffes (z. B. Ausschüsse) sind durch senkrechte Randlinien gegenzeichnet. Funktionsbezeichnungen: Funktionsbezeichnungen werden in der Form benutzt, wie sie auch im Gesetz verwendet werden. Beispiel: „Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter.“ (§ 62 Abs. 1 Satz 1 GO). „Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren.“ (§ 5 Abs. 3 Satz 1 GO). Abkürzungen: Abkürzungen werden weitestgehend vermieden bzw. direkt im Text erläutert. Im übrigen wird auf das Abkürzungsverzeichnis verwiesen. Literaturhinweise und Rechtsprechung: Im Text wird im Interesse der Lesbarkeit auf Literaturhinweise verzichtet. Wer zu einzelnen Fragen weiterreichenden Informationsbedarf hat, wird auf das Verzeichnis weiterführender Literatur verwiesen. Grundsätzlich entspricht die Auslegung der Gemeindeordnung der aktuellen Rechtsprechung und der in der Literatur vorherrschenden Meinung. In Einzelfällen sind Abweichungen durch entsprechende kritische Anmerkungen erkennbar.
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Kommunalpolitik von A bis Z, Hanspeter Knirsch
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2009
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- Titel
- Kommunalpolitik von A bis Z
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Hanspeter Knirsch
- Verlag
- SGK
- Verlag
- 2009
- ISBN10
- 3937541098
- ISBN13
- 9783937541099
- Reihe
- Schriftenreihe der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen
- Kategorie
- Politikwissenschaft
- Beschreibung
- Benutzerhinweise: Die Gemeindeordnung 2007: Angaben der Gemeindeordnung (GO) beziehen sich grundsätzlich auf den nordrhein-westfälischen Gesetzestext in der seit Oktober 2007 geltenden aktuellen Fassung. Im Interesse der Auffindbarkeit wird auf die entsprechenden §§ ausdrücklich Bezug genommen. Die Erläuterungen sind jedoch aus sich heraus verständlich und erfordern nicht unbedingt das Nachlesen des Gesetzestextes. Bei den Begriffen „Bürgermeister“, „Rat“, „Ratsmitglieder“, „Ausschüsse“ und „Bezirksvertretungen“ erfolgt jeweils eine zusammenhängende Darstellung, während sich die Erläuterungen ansonsten auf das jeweilige Stichwort konzentrieren. Gemeindeordnung und Kreisordnung: Auf die Vorschriften der Kreisordnung wird in der Regel nicht gesondert eingegangen. Die wichtigsten besonderen Begriffe der Kreisordnung und die wesentlichen Unterschiede zum Gemeindeverfassungsrecht werden erläutert. Neues Kommunales Finanzmanagement: Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements hat sich das kommunale Haushaltsrecht in Nordrhein-Westfalen grundlegend verändert. Die neue Gemeindehaushaltsverordnung ist deshalb mit den wichtigsten Begriffen für die Praxis entsprechend ausführlich dargestellt. Verweise auf andere Begriffe: Verweise auf andere Stichworte erfolgen durch Unterstreichung und Voranstellen des Zeichens Õ. Innerhalb des Textes der Bearbeitung eines Stichworts wird grundsätzlich nur einmal ein Verweis auf ein bestimmtes anderes Stichwort gegeben, auch wenn dieses mehrfach erwähnt wird. Untergliederungen eines Oberbegriffes (z. B. Ausschüsse) sind durch senkrechte Randlinien gegenzeichnet. Funktionsbezeichnungen: Funktionsbezeichnungen werden in der Form benutzt, wie sie auch im Gesetz verwendet werden. Beispiel: „Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter.“ (§ 62 Abs. 1 Satz 1 GO). „Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren.“ (§ 5 Abs. 3 Satz 1 GO). Abkürzungen: Abkürzungen werden weitestgehend vermieden bzw. direkt im Text erläutert. Im übrigen wird auf das Abkürzungsverzeichnis verwiesen. Literaturhinweise und Rechtsprechung: Im Text wird im Interesse der Lesbarkeit auf Literaturhinweise verzichtet. Wer zu einzelnen Fragen weiterreichenden Informationsbedarf hat, wird auf das Verzeichnis weiterführender Literatur verwiesen. Grundsätzlich entspricht die Auslegung der Gemeindeordnung der aktuellen Rechtsprechung und der in der Literatur vorherrschenden Meinung. In Einzelfällen sind Abweichungen durch entsprechende kritische Anmerkungen erkennbar.