Berufliche Schulen als Stiftungen mit teilprivatisierten Leitungsgremien
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Die berufliche Bildung steckt in einer Krise. Eine große Zahl junger Menschen findet keinen Ausbildungsplatz. Umgekehrt klagen die Unternehmen über eine massive Bürokratisierung der Ausbildung und die unzureichende Schulbildung der Auszubildenden. Aktuelle Reformkonzepte wollen erstens die beruflichen Schulen in der Form einer öffentlichen Stiftung verselbständigen und zweitens Vertretern der ausbildenden Wirtschaft in den Leitungsgremien der Stiftung Mitwirkungsmöglichkeiten einräumen. Beide Reformelemente werfen grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Im Zentrum stehen die Erfordernisse eines hinreichenden Niveaus der demokratischen Verwaltungslegitimation und die in Art. 7 I GG verankerte staatliche Schulaufsicht. Diesen verfassungsrechtlichen Aspekten widmet sich die nachfolgende Untersuchung, die auf einem Rechtsgutachten basiert, das der Verfasser im Mai 2003 für die Behörde für Bildung und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg erstellt hat. Das Gutachten sollte ergebnisoffen etwaige verfassungsrechtliche Risiken herausarbeiten sowie Möglichkeiten einer verfassungsrechtlich unbedenklichen Ausgestaltung des erst grob umrissenen Reformkonzepts aufzeigen.