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Alternativentwurf Schiedsgerichtsbarkeit

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Eine vom Bundesamt für Justiz enigesetzte Expertenkommission 'Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts' hat im Sommer 2003 einen Vorentwurf nebst Bericht vorgelegt. Darin wird auch das Recht der Schiedsgerichtsbarkeit (neu) geregelt: So wie ursprünglich in den kantonalen Zivilprozessordnungen und später im Konkordat (sowie im IPRG) enthalten, gehört die Materie nunmehr in die eidgenössische ZPO. Der Autor hatte als Mitglied der Subkommission 'Schiedsgerichtsbarkeit' von dieser den Auftrag erhalten, einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten, dabei 'in materieller Hinsicht grundsätzlich vom Konkordat. auszugehen, dessen anerkannte Mängel indessen zu beseitigen und dabei teilweise auf das UNCITRAL-Modellgesetz zurückzugreifen'. Der vorliegende Text stellt den Entwurf des Autors dar. Der Vorentwurf der Expertenkommission enthält in Art.344–388 auch einen '3. Titel: Binnenschiesgerichtsbarkeit'. Die vorliegende Abhandlung stellt demgegenüber einen Alternativentwurf zu diesem Vorentwurf dar. Sie will im Rahmen der Vernehmlassung zum Entwurf der Expertenkommission eine Diskussion über die künftige Regelung der (Binnen-)Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz fördern. Die Anhänge enthalten u. a. eine Synopsis des Entwurfs der Expertenkommission und des Alternativentwurfs (AE).

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Alternativentwurf Schiedsgerichtsbarkeit, Gerhard Walter

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2004
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