Das Mahnverfahren nach der Zivilverfahrens-Novelle 2002
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Das neue Mahnverfahren nach der Zivilverfahrens-Novelle 2002 brachte gravierende Änderungen mit sich. Das Mahnverfahren ist nun bei Zahlungsklagen bis zu 30.000 EUR (bisher 10.000 EUR) obligatorisch, weshalb nun auch der Gerichtshof Mahnverfahren durchzuführen hat. Weiters wurde die Anwaltslast erhöht, die Einspruchsfrist auf vier Wochen verlängert und somit mit der Klagebeantwortungsfrist in Einklang gebracht. All diese in groben Zügen angerissenen Neuerungen gewannen sofort die Aufmerksamkeit und das jurstische Interesse des Autors, weshalb sich dieser entschloss, diese als Gegenstand seiner Diplomarbeit im Rahmen des Studium der Rechtswissenschaften an der Johnnes-Kepler Universität Linz zu wählen. Dieses Buch hat das Ziel, einen umfassenden Überblick über das Verfahrensrecht im Mahnverfahren zu gewähren und darüber hinaus den innergerichtlichen Ablauf in rechtlicher wie tatsächlicher, insbesondere technischer Hinsicht darzustellen.