Umwelthaftung vor der Neugestaltung
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Der Erlass einer Europäischen Umwelthaftungs-Richtlinie steht zur Zeit (April 2004) kurz bevor. In seinen Konturen hat sich der gegenwärtige Richtlinienentwurf gegenüber April 2003, als sich das 8. Leipziger Umweltrechts-Symposion damit befasste, nicht wesentlich verändert. Die damaligen Referate und Diskussionsbeiträge sind darum bis heute aktuell und werden es auch in der Phase der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht noch lange bleiben. Der Band befasst sich mit den wesentlichen Regelungen und Problemen des geplanten Umwelthaftungsrechts. Im Vordergrund steht dabei der Paradigmenwechsel von der herkömmlichen zivilrechtlichen Haftung für Schäden an individualrechtlichen Gütern zu einem öffentlich-rechtlichen Haftungsregime für sog. »reine« Umweltschäden. Die Weite dieses Haftungsansatzes provoziert die gleichfalls intensiv diskutierte Frage nach einer Haftungsfreistellung für rechtmäßiges (erlaubtes) Verhalten (sog. »permit defence«). Es stellt sich auch die weitere Frage nach einer Versicherung für Umwelthaftung und damit zugleich generell nach der Versicherbarkeit reiner Umweltschäden; hier geht es nicht zuletzt auch um Regulierungen zu einer obligatorischen Deckungsvorsorge. Hinter allem steht letztlich die gleichfalls aufgeworfene Frage nach der Verwirklichung von Umweltschutz durch Umwelthaftung.