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Brandstiftungsdelikte - §§ 306 ff. StGB

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Die Brandstiftungsdelikte stellen in der Gruppe der gemeingefährlichen Straftaten, die praktisch wichtigsten Straftatbestände dar und zählen gleichzeitig zu den ältesten Delikten des Strafgesetzbuches. Trotz der praktischen Bedeutung behielt die Fassung von 1871 nahezu unverändert Gültigkeit bis zur umfassenden Neugestaltung der Brandstiftungsdelikte durch das 6. StrRG vom 26. Januar 1998. Deshalb trifft es zu, die Geschichte der Brandstiftungstatbestände als Geschichte der gescheiterten Reformvorhaben zu bezeichnen.

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2004

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