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Weimarer Staatsrechtslehre und Grundgesetz

Ein verfassungstheoretischer Vergleich.

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Die verfassungstheoretischen Positionen der Weimarer Staatsrechtslehre sind weiterhin von Bedeutung und prägen die Staatsrechtslehre unter dem Grundgesetz. Besonders die Theorien von Hans Kelsen, Carl Schmitt, Rudolf Smend und Hermann Heller haben bis heute Einfluss. Dies wirft die Frage auf, ob ihre Entwürfe als nützliche Deutungsmuster für das Verständnis des Grundgesetzes dienen können. Eine Antwort wird durch einen verfassungstheoretischen Vergleich gesucht. Die Einleitung thematisiert die Relevanz der Verfassungstheorie im Globalisierungszeitalter und die Verbindungen zwischen der Weimarer und der aktuellen Staatsrechtslehre. Der erste Hauptteil bietet einen Überblick über die Verfassungstheorie des Grundgesetzes, beginnend mit der Autonomie als zentralem Wert, verankert in Art. 1 Abs. 1 GG. Auf diesem Fundament basieren zwei Säulen: die Strukturelemente des Verfassungsbegriffs und die materialen Elemente. Die Strukturelemente umfassen Aspekte wie Volkssouveränität und Normativität der Verfassung, während die materialen Elemente repräsentative Demokratie und Grundrechte umfassen. Der Vergleich mit den Theorien der genannten Autoren zeigt, dass keiner der Entwürfe eine vollständige Rekonstruktion der Verfassungstheorie des Grundgesetzes ermöglicht, jedoch variieren die Abweichungen hinsichtlich der einzelnen Elemente. Die Studie fördert ein Bewusstsein darüber, was es bedeutet, sich auf diese „Klassiker der Verfassungstheo

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Weimarer Staatsrechtslehre und Grundgesetz, Peter Unruh

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2004
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