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Für ihre nicht bezahlten Rechnungen können Bauhandwerker auf der Liegenschaft ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen. Kritisch ist die Einhaltung der Drei-Monatsfrist zwischen dem Abschluss der Arbeiten und der Eintragung. Das do-it-yourself Bauhandwerkerpfandrecht erklärt in einer Einführung auf leicht verständliche Art die Voraussetzungen der Eintragung und gestattet dem Handwerker mittels Checklisten, Hilfsblättern und Mustervorlagen selbständig das Eintragungsgesuch vorzubereiten.
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Bauhandwerkerpfandrecht,
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- 2003
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