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Das Prälegat

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Die Entscheidungen der römischen Juristen zum Prälegat waren besonders in der Pandektistik lebhaft umstritten. Das geltende Recht hat sich demnach auch bewusst von der Konsequenz der Teilunwirksamkeit abgekehrt, um das Konfusionsproblem zu vermeiden. Die Arbeit versucht zu zeigen, dass die heredi-Regel als ein Problem des concursus causarum zwischen den beiden Delationen (Erbschaft und Vermächtnis) bei Anfall zu sehen ist. Auch die mit der Erbsentschlagung gleich zu wertenden Fallgruppen (Restitution nach Belastung des Prälegatars mit einer fideikommissarischen Substitution; Entreißung wegen Erbunwürdigkeit usw.) sind damit zu erklären. Der Lösungsvorschlag lässt sich bis tief hinein in analoge Falltypen verfolgen. Das schon lange vermutete einheitliche Prinzip, aus dem sich alle Entscheidungen erklären lassen, könnte darin zum Vorschein kommen.

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2004

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