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Die Werkaufgabe des Architekten in Abgrenzung zu den anderen Baubeteiligten

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Der Bauprozess ist als Kooperationsmodell zu verstehen, in welchem sich für alle Beteiligten wechselseitige Rechte und Pflichten verwirklichen. Zu deren Bestimmung ist eine Abgrenzung der jeweiligen Werkaufgabe, also des Inhalts und Umfangs des jeweiligen Leistungsversprechens notwendig. Die Bestimmung der Werkaufgabe des Architekten steht dabei im Spannungsfeld zwischen dem Werkvertragsrecht unter Berücksichtigung des SchuldRModG und den honorarrechtlichen Vorschriften der HOAI. Davon ausgehend wird aufgezeigt, inwieweit diese Regelungsbereiche Berührungspunkte aufweisen und auf welche Weise gesetzliche Verknüpfungen bestehen. Insoweit steht u. a. auch die Lehre von den Zentralen Leistungen auf dem Prüfstand. Schließlich wird auf die Problematik der gesamtschuldnerischen Haftung der Baubeteiligten eingegangen. Damit stellt diese Abhandlung nicht nur einen rechtsdogmatischen Beitrag zum Architektenrecht dar, sondern auch eine praktische Hilfe für den Rechtsanwender bzw. Baupraktiker bei der täglichen Arbeit. Der Autor ist als Rechtsanwalt in einer Rechtsanwaltssozietät beschäftigt und bearbeitet überwiegend Mandate auf dem Gebiet des privaten Baurechts und Architektenrechts.

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Die Werkaufgabe des Architekten in Abgrenzung zu den anderen Baubeteiligten, Florian Schrammel

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2004
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