Organisierte Kriminalität
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Feindstrafrecht richtet sich am „zum Bösen entschlossenen Feind der Rechtsordnung“ aus. Das Bild des Rechtsgutsfeindes findet sich in Berufsverbrechern, kriminellen Organisationen, Gesinnungstätern und terroristischen Vereinigungen. Die vom Rechtsgutsfeind ausgehende Gefahr soll möglichst schon im Ansatz unterdrückt werden. Zu diesem Zweck wird die Strafbarkeit ins Vorfeld eigentlicher Rechtsgutsverletzungen verlegt und auf das Umfeld traditioneller Kriminalität ausgedehnt. Die Vorverlagerung und Ausdehnung der Strafbarkeit hat auf der Ebene der Strafverfolgung Verdachtsforschung im Rahmen informeller Vorermittlungen zur Folge. Die vorliegende Arbeit untersucht das Zusammenspiel zwischen materiellem Strafrecht und Strafverfolgung anhand einiger Bestimmungen des StGB zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und deren Umsetzung durch die Bundeskriminalpolizei, gestützt auf das Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes.