§-18-KWG-Verstöße
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Die strikten Vorgaben der Bankenaufsicht im Bereich der nicht testierten Jahresabschlüsse und eine diesbezügliche Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer führen zu ungeahnten Schwierigkeiten und zahlreichen Auslegungsfragen in der Kreditprüfungspraxis. Die vielfach noch zu wenig beachtete Dreiteilung geprüfte versus plausibilisierte versus ungeprüfte Jahresabschlüsse bestimmt die (zusätzlichen) bankseitigen Prüfungspflichten und damit die § 18 KWG-Erfüllung in diesem Bereich. Die aktuelle Entwicklung resultiert aus der Tatsache, dass sowohl der BGH als auch unterinstanzliche Gerichte in zunehmendem Maße KWG-Verstößen - hier insbesondere § 18KWG - eine wichtige Indizienwirkung für pflichtwidrige Kreditvergaben in Straf- und Zivilprozessen beimessen. Ganz neue Angriffsflächen bieten in diesem Zusammenhang die neuen Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft: Die bislang exkulpierenden Freiräume im Kreditgeschäft werden nicht zuletzt durch die neuen Elemente Kreditrisikostrategie, streng funktionsgetrennte Kreditentscheidungen, Limitsystem sowie Risikobericht reglementiert. Damit sind die oft marktbedingten und auch „nur“ temporären Missachtungen dieser selbst auferlegten Regeln wie auch die kundenseitigen Krisenanzeichen für externe Dritte sehr viel leichter nachprüf- und angreifbar.