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Kommunale Vertretungsgremien und Parlamentsrecht

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Die Arbeit behandelt praxisrelevante Probleme, die bei der Arbeit der kommunalen Vertretungsgremien in Niedersachsen auftreten und durch kommunalrechtliche Vorschriften nicht geregelt sind. Die Lösung derartiger Probleme kann im Wesentlichen durch die Heranziehung von Parlamentsrecht erfolgen. Grund dafür ist die strukturelle Vergleichbarkeit des Rats mit einem Parlament im staatsrechtlichen Sinn. Die Arbeit besteht aus einem „Allgemeinen Teil“, in welchem die grundlegenden Bedingungen für die Heranziehung des Parlamentsrechts behandelt werden. Im Anschluss daran folgt ein „Besonderer Teil“, in welchem spezielle Probleme aus der Praxis durch die Anwendung der Ergebnisse des ersten Teils der Arbeit gelöst werden. Die Ergebnisse des ersten Teils der Arbeit können Hilfestellung für weitere Probleme der Praxis bieten, die in dieser Arbeit nicht behandelt wurden. Die Arbeit kann bei sämtlichen niedersächsischen Gemeinden und auch bei den niedersächsischen Landkreisen zur Lösung der aufgezeigten Probleme beitragen.

Buchvariante

2004, paperback

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