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Inländische Zweigniederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen in Deutschland unterlagen traditionell strengen Aufsichtsregeln, die einen selbständigen Geschäftsbetrieb und umfangreiche Vermögenswerte im Inland verlangten. Zudem war die Bestellung eines Hauptbevollmächtigten erforderlich, der die Zweigniederlassung umfassend vertreten konnte. Diese Anforderungen führten dazu, dass die Zweigniederlassung weitgehend wie ein selbständiger Rechtsträger behandelt wurde. Mit der wirtschaftlichen Einigung Europas und der Entwicklung der vier Grundfreiheiten des EG-Vertrages kam es jedoch zu grundlegenden Veränderungen im nationalen Aufsichtssystem. Die Zweigniederlassung unterliegt nun hauptsächlich der Aufsicht der Behörde ihres Sitzstaates, wobei diese nur eingeschränkt befugt ist, Aufsichtsmaßnahmen im Inland durchzuführen und auf die Kooperation der nationalen Aufsichtsbehörde angewiesen ist. Die Notwendigkeit eines vollständigen inländischen Geschäftsbetriebs für europäische Versicherer entfällt ebenfalls. Die Arbeit untersucht die europarechtlichen Vorgaben für den Zugriff der deutschen Aufsichtsbehörde auf die deutsche Zweigniederlassung eines ausländischen Versicherers und grenzt den Betrieb des Versicherungsgeschäfts im Dienstleistungs- und Niederlassungsverkehr ab. Die These von der Autonomie der Zweigniederlassung ist in Europa nicht mehr haltbar. Für Zweigniederlassungen außereuropäischer Versicherer bleibt das t
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Die rechtliche Behandlung der Zweigniederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen in Deutschland, Carsten Zeides
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- 2004
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