Kontrollen des OLAF in Belgien
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Der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften ist aufgrund der stetigen Erweiterung der Gemeinschaft und der damit verbundenen gestiegenen Ausgaben zu einem immer ernsteren Bedürfnis geworden. Im Zuge der Bemühungen zur Schaffung geeigneter Betrugsbekämpfungsmaßnahmen wurde im Jahre 1999 das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eingerichtet, dessen Aufgabe darin besteht, Unregelmäßigkeiten zu Lasten des Haushaltes der Europäischen Gemeinschaften aufzudecken. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurden Regelungen geschaffen, die es den Kontrolleuren des OLAF erlauben, in den Mitgliedstaaten Kontrollen bei Wirtschaftsbeteiligten durchzuführen. Diese europarechtlichen Regelungen verweisen dabei auf die jeweiligen einzelstaatlichen Vorschriften, so dass sich die Befugnisse der Kontrolleure aus einer Gesamtbetrachtung der gemeinschaftsrechtlichen und der relevanten nationalen Vorschriften ergeben. Die vorliegende Arbeit stellt dar, welche konkreten Befugnisse die Mitarbeiter des OLAF bei einer Kontrolle in Belgien haben und welchen Beschränkungen sie dabei unterliegen.