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Wirtschaftlichkeit durch Organisations- und Verfahrensrecht

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Die öffentliche Verwaltung steht seit längerem unter erheblichem Ökonomisierungsdruck, was sich in der Terminologie der Verwaltungsreform widerspiegelt. Begriffe wie „Input- und outputorientierte Budgetierung“, „Benchmarking“ und „Lean Government“ verdeutlichen die wachsende Bedeutung der Wirtschaftlichkeit in den Verwaltungswissenschaften und der Praxis. Diese ökonomische Perspektive scheint oft andere Maßstäbe des Verwaltungshandelns in den Hintergrund zu drängen. Derzeit wird die Diskussion über Wirtschaftlichkeit insbesondere in den Wirtschafts-, Politik- und Verwaltungswissenschaften geführt. Der einführende Beitrag betont, dass die moderne Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft aktiv an dieser Diskussion teilnehmen sollte. Ein Symposium an der Ruhr-Universität Bochum im November 2003, das sich mit dem Thema „Wirtschaftlichkeit durch Organisations- und Verfahrensrecht“ befasste, dokumentiert diese intensivere Beteiligung des Öffentlichen Rechts. Der erste Beitrag behandelt die verfassungs- und einfachrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftlichkeitsprinzips, ergänzt durch verwaltungswissenschaftliche und organisationstheoretische Perspektiven am Beispiel der Modernisierung sozialer Sicherungssysteme. Weitere Referate untersuchen die Relevanz des Wirtschaftlichkeitsprinzips im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und im Umweltschutzrecht.

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Wirtschaftlichkeit durch Organisations- und Verfahrensrecht, Hermann Butzer

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2004
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(Paperback)
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