Internationale Forschungskooperation der ehemaligen RGW-, COMECON-Staaten zum Umweltrecht
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Seit 1972 haben Rechtswissenschaftler aus Bulgarien, der ehemaligen DDR, Polen, der ehemaligen Tschechoslowakei, der ehemaligen Sowjetunion und Ungarn in Organisationsformen des RGW/COMECON bei der Entwicklung ihrer nationalen Umweltrechtsordnungen zusammengearbeitet. Hinzu kamen Forschungen zur Regelung grenzüberschreitender und regionaler Umweltprobleme, systemübergreifende Kontakte und Beiträge im Rahmen der UNO. Nach der politischen „Wende“ konzentrierte sich die Zusammenarbeit auf die Umweltrechtsentwicklung unter den neuen politischen und ökonomischen Bedingungen und auf die Integrierung von EG-/EU-Recht in das nationale Umweltrecht im Zuge der Vorbereitung der EU- Osterweiterung. In der vorliegenden Arbeit werden Formen und Ergebnisse der Wissenschaftskooperation behandelt, ergänzt durch Detailangaben in einem Abschnitt „Chronik“ und in einem umfangreichen Anhangteil.