Das Vorsorgeprinzip in der internationalen Verwaltung der biologischen Vielfalt
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Seit dem Erdgipfel von Rio de Janeiro im Jahre 1992 enthalten zahlreiche völkerrechtliche Dokumente mit Relevanz für die Verwaltung der biologischen Vielfalt einen ausdrücklichen Verweis auf das Vorsorgeprinzip. Nach dessen Kernaussage stellt das Fehlen vollständiger wissenschaftlicher Sicherheit über schädliche Kausalbeziehungen keine Rechtfertigung für das Unterlassen von Schutzmaßnahmen mehr dar. Die Arbeit vollzieht die Entwicklung des Vorsorgeprinzips nach, untersucht die unterschiedlichen Vorsorgedefinitionen und versucht, eine Anleitung für die praktische Umsetzung von Vorsorge im Rahmen der Verwaltung der biologischen Vielfalt zu geben. Die Arbeit schließt mit einer Fallstudie zur Vorsorgeanwendung durch die Organisation zur Erhaltung der Lachse im nordatlantischen Ozean.