Der Schutzzweck des Vertrags als Mittel zur Haftungsbegrenzung
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Im schweizerischen Haftpflichtrecht erfolgt die Zurechnung des Schadens in der Rechtsprechung und in der Lehre seit bald einem Jahrhundert im Wesentlichen über das Instrument der adäquaten Kausalität. Diese Vorgehensweise führt nicht nur in der Praxis immer wieder zu erheblichen Rechtsunsicherheiten, sie ist auch aus dogmatischer Sicht nicht unproblematisch. Die vorliegende Arbeit befasst sich, auf das vertragliche Haftpflichtrecht beschränkt, mit Ansätzen, die im benachbarten Ausland sowie im angelsächsischen Raum zur Schadenszurechnung entwickelt wurden. Zuerst setzt sie sich mit der Voraussehbarkeit des Schadens bei Vertragsschluss auseinander. Als weitere Zurechnungstheorie wird der in Deutschland und Österreich wichtige Pflichtwidrigkeitszusammenhang diskutiert. Diese zwei Ansätze ergänzen sich gegenseitig und können zu einem umfassenden Haftungsbegrenzungsinstrument, das mit „Schutzzweck des Vertrags“ benannt wird, kombiniert werden. Im Anschluss an diese Folgerung aus der Rechtsvergleichung werden Vorschläge gemacht, wie diese Zurechnungsmethode in das Schweizerische Recht integriert werden könnte. Zudem wird die konkrete Ausgestaltung, die eine Haftungsbegrenzung durch den Schutzzweck des Vertrags in der Schweiz haben könnte, ausgearbeitet. Den Abschluss der Arbeit bilden zwei Fallstudien, welche die Theorie veranschaulichen sowie deren praktische Relevanz aufzeigen sollen.