Mitteilungen über Beteiligungen von Mutter- und Tochterunternehmen
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Personen, die Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften halten und dabei bestimmte Schwellenwerte erreichen, müssen diese Beteiligungen der BaFin und der Gesellschaft melden. Da der Meldepflichtige nicht nur seine eigenen, sondern auch ihm zugerechnete Anteile von Tochterunternehmen melden muss, kommt es in der Praxis zu Doppel- und Mehrfachmitteilungen. Vor allem bei Transaktionen unter Beteiligung verbundener Unternehmen führen die Doppelmitteilungen dazu, dass mehr Stimmrechtsanteile gemeldet werden müssen, als tatsächlich übertragen wurden. Daraus resultiert eine Intransparenz der Beteiligungsverhältnisse, die §§ 21 ff. WpHG gerade vermeiden wollten. Die Verfasserin untersucht die Ursachen dieses Problems und entwickelt in kritischer Analyse der §§ 21, 22 und 24 WpHG einen Regelungsvorschlag zur Beseitigung der nach geltender Rechtslage bestehenden Unklarheiten. Eine wesentliche Rolle in der Untersuchung spielen u. a. die bestehenden Publizitätsvorschriften des Gesellschafts- und des Kapitalmarktrechts und die Informationsleitung in Konzernstrukturen. Die Arbeit ist die erste vertiefte rechtswissenschaftliche Aufarbeitung dieser Problematik.