Moralische Verantwortlichkeit ohne Willensfreiheit
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Zumindest manchmal, glauben wir alle, sind wir für das, was wir tun, moralisch verantwortlich. Ist diese Einstellung wirklich berechtigt? Und welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit einem Akteur überhaupt irgendetwas zugerechnet werden darf? Diese Fragen zählen zu den am meisten diskutierten der Philosophie. Und sie verweisen auf ein Problemfeld, in dem kaum etwas nicht umstritten ist, weil Unterschiede in Auffassungen über die Bedingungen moralischer Verantwortlichkeit überaus eng mit unterschiedlichen Auffassungen über die angemessene Art der Rechtfertigung unserer Zurechnungspraxis verbunden sind. Inkompatibilisten glauben, dass interne Rechtfertigungen unzureichend sind und dass eine externe, die Zurechnungspraxis als ganze betreffende Rechtfertigung metaphysischer Art sein muss. Sie muss zeigen, dass wir wirklich und wahrhaft für irgendetwas verantwortlich sein können; und das verlangt aus der Sicht des Inkompatibilisten, dass wir unser Wollen, unsere Entscheidungen und unsere Absichten ursprünglich selbst bestimmen können - dass wir, kurz gesagt, einen freien Willen haben. Diese Sicht der Dinge ist jedoch falsch: Einen freien Willen zu haben ist definitiv keine notwendige Bedingung moralischer Verantwortlichkeit. Das jedenfalls ist die Kernthese dieses Buches. Um das zeigen zu können, ist es allerdings nicht ausreichend, darauf hinzuweisen, dass wir auch dann gute Gründe haben können, einer Person ihr Handeln zuzurechnen, wenn sie nichts anderes hätte tun können. Argumente aus Frankfurt-Szenarien leiden daran, dass sie der Intuition der Inkompatibilisten letztlich nicht gerecht werden. Sie lassen noch immer Spielraum für die Vorstellung, dass eine Person, hätte sie anders handeln können, in einem tieferen Sinn für ihre Tat moralisch verantwortlich wäre als wenn sie nicht anders hätte handeln können - und dass dieser tiefere Sinn eben gerade der genuine Sinn unserer Rede von Zurechenbarkeit ist. Diese Arbeit verschließt diesen Spielraum. Das wirkliche Problem mit dem Inkompatibilismus besteht nicht darin, dass er zu anspruchsvolle Bedingungen gerechtfertigter Zurechenbarkeit postuliert. Das wirkliche Problem ist einfach dieses: Inkompatibilismus ist inkohärent und kann nicht erklären, was er zu erklären beansprucht.