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Der Tatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes

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Völkerstrafrecht ist heute Realität. Die Mehrheit der Staaten hat das Vermächtnis von Nürnberg angenommen, und seit dem 1. Juli 2002 ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes in Kraft. Der Gerichtshof in Den Haag verfolgt schwerste Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Diese Publikation bietet eine umfassende Analyse der völkerrechtlichen Tatbestände der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in deutscher Sprache, beginnend mit Artikel 7 des Römischen Statuts. Es werden sowohl die tatbestandsübergreifenden Merkmale als auch die spezifischen Alternativen behandelt. Die Analyse berücksichtigt auch das Völkergewohnheitsrecht und hebt die Rechtsprechung der Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda hervor. Der Internationale Strafgerichtshof ergänzt die nationale Strafgerichtsbarkeit, ohne sie zu ersetzen. Mit dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch hat der Gesetzgeber das materielle Strafrecht an die Vorgaben des Römischen Statuts angepasst, um sicherzustellen, dass Deutschland bereit ist, Völkermord und andere Verbrechen selbst zu verfolgen. Diese Publikation ist für deutsche Rechtsanwender relevant, insbesondere für die völkerstrafrechtskonforme Auslegung des § 7 Völkerstrafgesetzbuch, und richtet sich an alle, die sich mit Völkerrechtsverbrechen und der Praxis Internationaler Strafgerichtshöfe befassen möchten.

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Der Tatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, Stephan Meseke

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2005
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(Paperback)
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