Abfall als Gefahrgut
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Schritt-für-Schritt-Anleitung zur richtigen Klassifizierung von Abfällen als Gefahrgut Die richtige Klassifizierung von gefährlichen Abfällen für den Transport ist äußerst schwierig. Anders als bei gefährlichen Waren, ist bei Abfällen die Zusammensetzung meist nicht klar definiert. Eine einfache Zuordnung eines Abfallstoffes zu einer UN-Nummer ist daher nicht möglich. Es müssen vielmehr zahlreiche Kriterien berücksichtigt werden. Mittels eines Flussdiagramms und weiterer Grafiken wird dem Anwender anschaulich gezeigt, welche Schritte für eine Klassifizierung nach ADR notwendig sind. Aus dem Inhalt: Abfallbegriff nach Abfallrecht und nach Gefahrgutrecht Ermittlung der chemischen, physikalischen und physiologischen Daten des Abfalls Ausnahmen nach der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung, die den Abfalltransport erleichtern können Klassifizierung von Abfällen mit einer oder mehreren gefährlichen Eigenschaften nach Abschnitt 2.1.3 ADR Einstufung in Verpackungsgruppen nach Gefahrengrad (Kap. 4.1 ADR) Beschreibung des Abfalls nach Abschnitt 5.4.1 ADR Die Wandtafel (mit Aufhänger) dient als Lehrmaterial.
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Abfall als Gefahrgut, Gerhard Schmitt
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2005
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- Titel
- Abfall als Gefahrgut
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Gerhard Schmitt
- Verlag
- ecomed Sicherheit
- Erscheinungsdatum
- 2005
- ISBN10
- 3609650214
- ISBN13
- 9783609650210
- Kategorie
- Sozialwissenschaften
- Beschreibung
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zur richtigen Klassifizierung von Abfällen als Gefahrgut Die richtige Klassifizierung von gefährlichen Abfällen für den Transport ist äußerst schwierig. Anders als bei gefährlichen Waren, ist bei Abfällen die Zusammensetzung meist nicht klar definiert. Eine einfache Zuordnung eines Abfallstoffes zu einer UN-Nummer ist daher nicht möglich. Es müssen vielmehr zahlreiche Kriterien berücksichtigt werden. Mittels eines Flussdiagramms und weiterer Grafiken wird dem Anwender anschaulich gezeigt, welche Schritte für eine Klassifizierung nach ADR notwendig sind. Aus dem Inhalt: Abfallbegriff nach Abfallrecht und nach Gefahrgutrecht Ermittlung der chemischen, physikalischen und physiologischen Daten des Abfalls Ausnahmen nach der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung, die den Abfalltransport erleichtern können Klassifizierung von Abfällen mit einer oder mehreren gefährlichen Eigenschaften nach Abschnitt 2.1.3 ADR Einstufung in Verpackungsgruppen nach Gefahrengrad (Kap. 4.1 ADR) Beschreibung des Abfalls nach Abschnitt 5.4.1 ADR Die Wandtafel (mit Aufhänger) dient als Lehrmaterial.