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Der gemeinschaftsrechtliche Lebensmittelbegriff

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Am 28. Januar 2002 erließen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die einen bedeutenden Schritt zur Europäisierung des Lebensmittelrechts darstellt. In Art. 2 dieser Verordnung wurde der Begriff der Lebensmittel legal definiert, was eine lange geforderte Vereinheitlichung auf Gemeinschaftsrechtsebene ermöglicht. Die Arbeit beleuchtet die Entwicklungsgeschichte und den Inhalt des gemeinschaftsrechtlichen Lebensmittelbegriffs und vergleicht ihn mit dem im deutschen Recht geltenden Begriff. Zudem wird ein Überblick über die verschiedenen Erscheinungsformen von Lebensmitteln gegeben, für die ein einheitlicher Oberbegriff geschaffen wurde. Die Autorin erörtert die Abgrenzung zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln, die nach Inkrafttreten des gemeinschaftsrechtlichen Lebensmittelbegriffs in der EU rechtlich klar ist. Hierbei wird der gemeinschaftsrechtliche Arzneimittelbegriff, wie er durch den EuGH ausgelegt wurde, sowie seine Umsetzung im deutschen Recht behandelt. Änderungen durch die Richtlinien 2004/27/EG und 2004/24/EG werden ebenfalls berücksichtigt. Eine umfassende Studie zeigt die Kriterien auf, die vor Inkrafttreten des gemeinschaftsrechtlichen Lebensmittelbegriffs zur Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten verwendet wurden, und untersucht, ob sich diese Praxis seitdem verändert hat. Die Autorin präsentiert ein Thesenpapier, das darle

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Der gemeinschaftsrechtliche Lebensmittelbegriff, Barbara Klaus

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2005
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(Paperback)
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