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Die Berücksichtigung des Opferverhaltens beim Betrugstatbestand
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Das Betrugsdelikt wird öfters als Beziehungsdelikt bezeichnet, weil das Opfer in einem besonderen, nahen Verhältnis zu dem Täter steht. Die Berücksichtigung des Opferverhaltens im Betrugstatbestand kann deswegen zu einer milderen Täterbestrafung führen. Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit den Ansichten der Victimodogmatik und versucht das Opferverhalten mittels eines 'Fuzzy'-Gedankens auf der Ebene der Strafzumessung zu berücksichtigen.
Buchvariante
2005, paperback
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