Der souveräne Verfassungsstaat zwischen demokratischer Rückbindung und überstaatlicher Einbindung
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Christian Seiler widmet sich aus staatsrechtlicher Perspektive den Rückwirkungen der völker- und europarechtlichen Integration auf den Verfassungsstaat, betrachtet am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland. Die oftmals überladenen Kernbegriffe von Staat und Verfassung werden auf ihren eigentlichen, historisch gewachsenen Bedeutungsgehalt zurückgeführt, um sie dergestalt systematisierend erfassen, in die zeitgeschichtliche Evolution einordnen und in sinnwahrender Kontinuität fortführen zu können. Rechtswissenschaftlich betrachtet bleiben nahezu alle die Verfassungsstaatlichkeit prägenden Elemente von der aktuellen Entwicklung unberührt oder können jedenfalls modifiziert fortgeschrieben werden. So weisen die Staatlichkeit als solche sowie die sie kennzeichnende Eigenschaft der Souveränität eine spezifische Wechselbezüglichkeit von Staat und Recht auf, die ersteren an der Beweglichkeit des letzteren teilhaben, die Staatlichkeit mithin als von vornherein entwicklungsoffen deutlich werden läßt. Auch die am autonomen, zur sittlichen Selbstgesetzgebung befähigten Individuum ausgerichteten Grundprinzipien der Verfassung können in ihren Grundgedanken weitgehend kontinuierlich beibehalten werden. Lediglich die Demokratie, die Selbstorganisation einer Gemeinschaft Zugehöriger, wird durch einen partiellen Übergang vom parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zur konsens- und kompromissorientierten überstaatlichen Entscheidungsfindung geschwächt, eine Entwicklung, die sich derzeit weder auf völker- noch auf europarechtlicher Ebene kompensieren, wohl aber durch ein eigenständig interpretiertes Subsidiaritätsprinzip mäßigen läßt.