Die Richtlinie 2002/14/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft
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Am 11. März 2002 haben das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union die Richtlinie 2002/14/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft erlassen. Durch diese Richtlinie wurde ein europa-weiter Mindeststandard für Unterrichtung und Anhörung gesetzt. Im deutschen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sind Unter-richtungs- und Anhörungsrechte weitgehend gewährleistet. In einzelnen Punkten besteht aber Umsetzungsbedarf, um den Anforderungen der RL 2002/14/EG zu genügen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Parallelen und Differenzen der RL 2002/14/EG zur deutschen Betriebsverfassung und zum Bundespersonalvertretungsrecht umfassend aufzuzeigen und einen Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.