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Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen
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Kein Jurist beginnt mit der Fallbearbeitung beispielsweise mit der Prüfung von Treu und Glauben. Er bestimmt vielmehr den Vertragstyp (Kauf, Miete, Darlehn usw.) und sucht dort die einschlägigen Anspruchsnormen. Nur von dieser Prämisse ausgehend, kann er seinen Fall in den Griff bekommen. Auf diesem Denkweg führt und begleitet ihn der Schellhammer. Er nimmt den Leser an die Hand und weist den Weg durch das System von Anspruchsgrundlagen und Gegennormen.
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