Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen
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Die gegen dreihundert Stücknummern meist in Volltext wiedergegebenen Rechtsquellen geben ein lebendiges Bild von den Rechtszuständen und der Rechtswirklichkeit vergangener Jahrhunderte. Sie zeichnen den spannungsgeladenen Dualismus zwischen äbtischer Herrschaft und der Stadt nach, zeigen aber auch das einvernehmliche Verhalten der beiden Pole im Kräftespiel von Einfluss und Macht. Die verfassungsgeschichtliche Entwicklung widerspiegelt sich in dem sich wandelnden Stadtrecht und in den Verträgen zwischen Abtei und Stadt. Die Quellensammlung gewährt einen vertieften Blick in die Verhältnisse eines Gemeinwesens, das sich im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich die Rechtsgrundlagen schuf, um als Kleinstadt im Gebiet der heutigen Ostschweiz bestehen und sich entfalten zu können. Ein weites Feld des öffentlichen und privaten Lebens wird ausgebreitet: Bestimmungen zu Handel und Gewerbe, Verordnungen zum städtischen Bauwesen, Regelungen für Müller, Gastwirte und Wundärzte, Anstellung eines Mädchenschulmeisters, Mandate zur Beachtung der Sitten sowie zur Respektierung von Kleidervorschriften, Sicherung von Zoll- und Steuereinnahmen, Festlegung von Erbrechten, amtliche Weisungen zur Eindämmung von Pest und ansteckende Krankheiten, Anordnung für Bussprozessionen und vieles mehr. Hier ist ein wertvoller Schatz gesammelt, den es zu heben gilt.