Steuerliches Risikomanagement
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Die Unternehmen müssen heute und jetzt für die laufenden Geschäftsjahre die digitale Prüfbarkeit herstellen und die Eingrenzung der Daten vornehmen. Sie dürfen damit nicht bis zur nächsten Betriebsprüfung warten, weil die Herstellung der Prüfbarkeit der dann vergangenen Geschäftsjahre nicht mehr möglich ist und deshalb mit Sanktionen von Seiten der Finanzverwaltung zu rechnen ist. Das steuerliche Risikomanagement sorgt dafür, dass Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung des Datenzugriffs nicht zu unkalkulierbaren Risiken werden. Die Autoren zeigen detailliert, welche inhaltlichen und technischen Anforderungen man beachten muss, damit im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung auf steuerlich relevante Daten der zurückliegenden Prüfungsjahre zugegriffen werden kann und somit keine Überraschungen erlebt werden.