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Die Arbeit begründet die alleinige Anwendung der Klageänderungsregeln auf den nicht ausdrücklich geregelten gewillkürten Parteiwechsel und folgt damit der strengen Klageänderungstheorie. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass ein prozessökonomisch sinnvoller Parteiwechsel zu einer vollumfänglichen Bindung der neuen Parteien führen muss. Interessensgesichtspunkte werden im Rahmen der Sachdienlichkeit in § 263 ZPO berücksichtigt, ohne dass es zu einer ergänzenden Anwendung des § 269 ZPO kommt. Auch die Figur der rechtsmissbräuchlichen Zustimmungsverweigerung ist daneben nicht erforderlich. In zweiter Instanz soll der nicht ausdrücklich geregelte gewillkürte Parteiwechsel jedoch entgegen bisheriger Stellungnahmen zumindest seit der ZPO-Reform 2002 aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen scheitern. Der Verfasser beleuchtet erstmals umfassend den historischen Hintergrund und entwickelt eine theoretisch anspruchsvolle, aber auch praktisch handhabbare Lösung. Die akribische Analyse bisheriger Judikate liefert ein umfassendes Nachschlagewerk für Wissenschaftler und Praktiker.
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Der nicht (ausdrücklich) geregelte gewillkürte Parteiwechsel im Zivilprozess, Roland Nagel
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- 2005
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