Das Transparenzgebot
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Das Transparenzgebot (§ 6 Abs 3 KSchG) verpflichtet den Verwende Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichte seines Vertragspartners klar und deutlich darzustellen. Die Bestimmung wurde in Umsetzug der Klauselrichtlinie ins österreichische Recht eingeführt und verfolgt ein bisher unbekanntes Konzept: Der Schutz vor Übervorteilung erfolgt nicht durch die Angemessenheitskontrolle des AGB-Inhalts; vielmehr soll der Kunde durch die transparente Klauselgestaltung in die Lage versetzt werden, Bedeutung und Inhalt des Klauselwerkes zu erfassen, damit er als selbstverantwortlicher Marktteilnehmer seine Interessen eingenständig wahrnehmen kann. Ziel der Arbeit ist die umfassende Untersuchung des § 6 Abs 3 KSchg.