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Kommentar zum Zahntechnikrecht im SGB V

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Das Recht der zahntechnischen Leistungen ist Teil des Zahnarztrechts und wird hier spezifisch behandelt, um den Besonderheiten der zahntechnischen Leistungen gerecht zu werden. Zahntechnikermeister erbringen ihre Leistungen sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte. Die Kommentierung konzentriert sich auf das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, basierend auf den relevanten Vorschriften des SGB V. Es wird klargestellt, dass Zahntechnikermeister Handwerker und keine Freiberufler sind. Das Handwerksrecht wird in dieser Darstellung ausgeklammert, da es für die Leistungserbringung gegenüber Versicherten nicht direkt relevant ist. Die Herausforderungen im deutschen Zahntechnikerhandwerk bleiben bestehen, darunter die Abhängigkeit der Zahntechniker vom Zahnarzt, das Verhältnis zu dessen Praxislabor, technische Anforderungen bei der Herstellung von Zahnersatz, Konkurrenz durch ausländische Anbieter, Selektivverträge der gesetzlichen Krankenkassen, Qualitätssicherung und die Gewährleistung angemessener Vergütung für zahntechnische Leistungen. Die 2. Auflage behandelt die Rechtslage unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und Literatur bis zum 01.03.2010.

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Kommentar zum Zahntechnikrecht im SGB V, Rüdiger Zuck

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2010
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(Paperback)
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