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Das sächsische Wasserrecht

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Die aktualisierte Auflage bringt das Werk auf den Stand Januar 2005. Die Autoren arbeiteten die Neuerungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes komplett in das Werk ein. Schwerpunkte dieser Novellierung sind die Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik sowie die Erfüllung der Regelungsaufträge des Siebten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 18. Juni 2002. Ein weiterer Schwerpunkt bezieht sich, im Hinblick auf die Hochwasserkatastrophe im August 2002 in Sachsen, auf die Verbesserung des Hochwasserschutzes. Wurden mit dem Gesetz zur Erleichterung des Wiederaufbaus und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes erste, dringliche Änderungen beschlossen, liegt das Augenmerk der aktuellen Novellierung vor allem auf der Stärkung der planerischen und vorbeugenden Instrumente zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die Vorschriften zum Hochwasserschutz wurden zur besseren Handhabung in einem eigenen Teil zusammengefasst. Aufgrund der Zeitspanne (die bislang einzige umfassende Novellierung des SächsWG erfolgte im Jahre 1998) wurden weiterhin bestehende Regelungen vereinfacht bzw. präzisiert, Genehmigungserfordernisse gestrichen und sonstige Erkenntnisse aus dem bisherigen wasserwirtschaftlichen Vollzug umgesetzt, um zu mehr Verwaltungseffizienz beizutragen.

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2005

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