Selbstbestimmung im Alter
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Es ist Aufgabe der Rechtsordnung sicherzustellen, dass der individuelle Wille respektiert wird, und zwar auch im Alter, bei Pflegebedürftigkeit und bei Behinderung. Wenn Personen aufgrund einer psychischen Krankheit (z. B. Demenz) oder geistigen Behinderung Entscheidungen nicht mehr ohne Schaden für sich selbst treffen können, bedürfen sie jedoch eines besonderen rechtlichen Schutzes. Ausgehend von einer rechtstatsächlichen Erhebung zu Alter und Pflegebedürftigkeit werden in einem Rechtsvergleich zwischen Österreich und Deutschland die verfassungs- und privatrechtlichen Grundlagen der Selbstbestimmung und Privatautonomie untersucht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Zivilrecht gelegt, das die Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungsanbietern im Pflegebereich und den Konsumenten, den pflegebedürftigen Menschen, darstellt. Darüber hinaus behandelt die Arbeit allgegenwärtige Fragen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung und der Versorgung pflegebedürftiger Personen.