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Das Seedarlehen in den Gerichtsreden des Demosthenes

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Das Seedarlehen der griechischen Antike (dáneion nautikón) ist als Vorbild des weithin bekannten und erforschten römischen Seedarlehens (fenus nauticum) allgemein anerkannt. Dennoch hat es in der rechtshistorischen Forschung bislang nur eine untergeordnete Rolle gespielt und findet allenfalls am Rande Erwähnung. Stephan Schuster schließt diese Lücke anhand ausgesuchter Gerichtsreden des Demosthenes. Er liefert eine umfassende Beschreibung des griechischen Seedarlehens im 4. Jhdt. v. Chr. und zeigt unter anderem, dass die praktische Handhabung des Rechtsinstitutes im antiken Griechenland weit weniger formalistisch war als später im Geltungsbereich des Römischen Rechts. Im Zusammenhang mit den Sicherheiten wird die Bedeutung des erstmals von Fritz Pringsheim untersuchten Surrogationsprinzips beim dáneion nautikón herausgearbeitet. Auch die seit langem umstrittene Frage, welche Bedeutung der Schriftform beim Seedarlehensvertrag im Rechtsalltag der griechischen Antike zukam, wird beantwortet. Ein Exkurs zum Seehandel in der Antike sowie ergänzende Ausführungen zum römischen Seedarlehen, zum Seedarlehen im Mittelalter und zur Bodmerei vermitteln einen Überblick über die gesamte geschichtliche Entwicklung des Rechtsinstitutes.

Buchvariante

2005, paperback

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