Wettbewerbsprobleme in Pressemärkten
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2004 legte die Bundesregierung den Entwurf einer GWB-Novelle vor, in dem die bisherigen Kriterien für die Pressefusionskontrolle teilweise geändert worden waren; darüber hinaus wurden auch neuartige Regelungen speziell für diese Branche aufgenommen. Dies betraf zum einen die Behandlung von Anzeigenkooperationen und zum anderen die Fusionskontrolle. Während der Bundestag das Gesetz annahm, scheiterte es im Bundesrat. Ein geänderter Gesetzentwurf wird in der gerade begonnenen Legislaturperiode wieder auf die Tagesordnung kommen. Welche ökonomischen Überlegungen dabei eine Rolle spielen sollten und welche Teile des alten Gesetzentwurfes besonders kritisch zu beurteilen sind, wurde von Ökonomen und Kartellrechtlern diskutiert und in diesem Band zusammengefasst. Der alte Regierungsentwurf wird vom Bundeskartellamt, dessen Sichtweise in diesem Band von seinem Präsidenten Ulf Böge vertreten wird, eindeutig abgelehnt. Er wird darin von den beiden Berliner Professoren Franz Säcker und Christian Kirchner unterstützt. Sie argumentieren, dass die vorgeschlagenen Regelungen erhebliche Konzentrationstendenzen hervorrufen und damit dem Wettbewerb und der Meinungsvielfalt schaden würden. Zwar ist vorgesehen worden, diesem Problem dadurch zu begegnen, dass den Verlagen Verhaltensauflagen gemacht werden. Dies setzt jedoch voraus, dass es gelingen könnte, marktmächtige Verlage zur nachhaltigen Herstellung von Meinungsvielfalt zu bewegen, selbst wenn das ihrem Interesse widerspricht. Auch die übrigen an diesem Band beteiligten Autoren stehen diesem Ansatz generell kritisch gegenüber. Ein Teil von ihnen ist allerdings der Ansicht, dass bei jedem einzelnen Fusionsfall zu prüfen ist, ob eine Aufrechterhaltung von Meinungsvielfalt und niedrigen Preisen für Leser und Werbekunden nicht sogar im eigenen Interesse des marktstarken Verlages liegt. Beispielsweise könnte - wie in den Beiträgen von Anthony Dukes sowie von Ralf Dewenter und Ulrich Kaiser gezeigt wird - das Ausnutzen von Marktmacht auf dem Lesermarkt unterbleiben, wenn dies negative Rückwirkungen auf das Anzeigengeschäft hätte.