Stand und Perspektiven der Harmonisierung des Versicherungsvertragsrechts in der EG
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Die Idee der Harmonisierung des Versicherungsvertragsrechts galt in der EG bereits als gescheitert. Das so genannte Dienstleistungs-Urteil des EuGH aus 1986 hat indessen neue Bewegung ins europäische Versicherungsrecht gebracht. Durch die 2. und 3. Generation der Versicherungsrichtlinien wurde im Aufsichtsrecht das Sitzlandprinzip (single licence) verwirklicht. Zugleich wurde das Versicherungskollisionsrecht harmonisiert. Heute beobachten wir, dass diese europäischen Rechtsakte dem Binnenmarkt zwar dienen, ihn jedoch nicht vollständig verwirklichen konnten. An diesen Befund knüpft sich die These, dass ein europäischer Binnenmarkt der Versicherungen auch ein einheitliches Versicherungsvertragsrecht braucht. Der abgedruckte Vortrag belegt diesen Bedarf und zeigt Realisierungsmöglichkeiten und Konturen eines europäischen Versicherungsvertragsrechts im Lichte neuerer europarechtlicher Entwicklungen auf.