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Die Minderung der Schadensersatzpflicht im spanischen Recht

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Spanien gehört zu den Rechtsordnungen in Europa, die über eine allgemeine Reduktionsklausel verfügen. Die Regelung in Art. 1.103 Código Civil erlaubt es dem Richter gemäß den Umständen des Falles den Schadensersatz zu mindern. Sowohl in der nationalen als auch in der internationalen rechtsvergleichenden Literatur wurde dem spanischen Weg bisher wenig Aufmerksamkeit gewidmet bzw. der Umstand der Minderungsmöglichkeit lediglich stereotyp erwähnt. Die vorliegende Arbeit setzt sich daher zunächst grundlegend mit den Bereichen der Haftungsbegründung und der Haftungsausfüllung im spanischen Recht auseinander. Dabei wird der Reduktionsklausel in Art. 1.103 Código Civil besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Dies geschieht mit dem Ziel, sowohl durch positive als auch negative Erfahrungen im spanischen Recht den Prozess der europäischen Rechtsvereinheitlichung gewinnbringend zu begleiten.

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Die Minderung der Schadensersatzpflicht im spanischen Recht, Stefanie Finke

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2005
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