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Das Caroline-Urteil des EGMR und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

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Am 24.6.2004 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) die berühmte Entscheidung „Caroline von Monaco“ gefällt. Gegenstand dieses Tagungsbandes ist die Diskussion zum Verhältnis von deutschem Verfassungsrecht und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte sowie zum Verhältnis von deutschen Gerichten und dem Straßburger Gerichtshof anlässlich der Entscheidung „Caroline von Monaco“. Für Rechtsabteilungen des privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Landesmedienanstalten, Wissenschaft, Forschung und Lehre.

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Das Caroline-Urteil des EGMR und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Hanns Prütting

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2005
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