Die internationale Verwaltung durch die Vereinten Nationen
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Der Errichtung und Durchführung einer internationalen Verwaltung sind nur wenige rechtliche Grenzen gesetzt, sie kann jedoch ihrerseits nur in begrenztem Umfang demokratischen oder rechtsstaatlichen Prinzipien unterworfen werden. Diese Mängel sind notwendige Folge des Mandates zur Friedenssicherung und können im Rahmen eines solchen Mandates nicht überwunden werden. Im Vordergrund der Mission muss daher ihr friedensschaffender Charakter stehen. Wirtschafts- und sozialpolitische Fragen hingegen sind zwar häufig die dem Konflikt eigentlich zugrunde liegende Ursachen, dennoch kann für eine Friedensmission im Rahmen des Kapitels VII SVN nur die Stabilisierung der staatlichen Ordnungsstrukturen im Vordergrund stehen, nur diese kann mit Zwangsmaßnahmen angegangen werden. Für die Zukunft der internationalen Verwaltung folgt daraus auch, dass sie den Blick auf die Frage der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung als zentrale Aufgabenstellung lenken muss, denn das wieder erstarkten staatlicher Ordnungsstrukturen markiert am Deutlichsten einen Wechsel, der vor allem der Bevölkerung den politischen Wandel vor Augen führen kann. Die internationale Polizei kann die nationale nicht ersetzen. Dennoch wird diese bereits durch die Unterstützung eines Wiederaufbaus nationaler Sicherheitsstrukturen häufig vorübergehend zu einem wichtigen Teil der nationalen Verwaltungsstruktur des Einsatzgebietes. Die internationale Zivilpolizei übt dabei auch Einfluss auf die Entwicklung des internationalen Rechts aus, indem sie eigentlich unverbindliche Resolutionen der Generalversammlung nicht nur im Einsatzgebiet umsetzt, sondern sie für die eigenen Truppen als verbindlich ansieht, obwohl längst nicht alle truppenstellenden Staaten über deren Umsetzung und die Art der Umsetzung einig sind. Diese Beschränkung soll den Vereinten Nationen dabei helfen, bei der Errichtung und Durchführung einer internationalen Verwaltung darauf zu achten, dass diese nicht, statt zur Lösung des Konflikts beizutragen, zu einer bloßen Verwaltung des Konflikts wird.