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Die Bundesärztekammer

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Die Bundesärztekammer (BÄK) ist der als BGB-Verein organisierte Spitzenverband der Landesärztekammern. Unter dem Schlagwort »Vorfahrt für die Selbstverwaltung« wurden ihr spätestens durch das Transplantationsgesetz weitreichende Entscheidungskompetenzen im Gesundheitswesen übertragen, bis hin zur Festlegung der zeitlichen Grenzen menschlichen Lebens. Der Verfasser zeichnet diesen Aufstieg der BÄK zum »Quasi-Gesetzgeber« auf dem Feld der modernen Biomedizin des 21. Jahrhunderts nach. Im Hauptteil werden der verfassungsrechtliche Status dieses halbstaatlichen Vereins analysiert und – darauf aufbauend – die Grenzen der aktuellen Tätigkeit der BÄK anhand der grundgesetzlichen Direktiven aufgezeigt. Weil die Studie hierbei einen übergreifenden dogmatischen Ansatz verfolgt, können ihre Ergebnisse auf die privaten Dachverbände der berufsständischen Selbstverwaltung insgesamt übertragen werden, die in der Rechtswissenschaft bislang ebenfalls ein Schattendasein geführt haben. Das Werk richtet sich damit nicht nur an die Ärzteschaft und den Medizinrechtler, sondern an alle in der funktionalen Selbstverwaltung beschäftigten Juristen und juristisch interessierte Leser.

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Die Bundesärztekammer, Andreas Berger

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2005
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