VbVG
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Mit dem neuen Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG), das am 1.1.2006 in Kraft tritt, wird ein „Unternehmensstrafrecht“ eingeführt. Für Österreich bedeutet dies einen Paradigmenwechsel im Kriminalrecht: Der alte Satz „societas delinquere non potest“ gilt nicht mehr. Dieses Werk erleichtert nun das Verständnis des neuen Gesetzes und seine Anwendung. Aus dem Inhalt: die Gesetzesbestimmungen samt Erläuterungen zur Regierungsvorlage (die unter Angabe der Seite wiedergegeben sind und daher unmittelbar zitiert werden können) und Anmerkungen; umfangreiche Einführung; systematische Darstellung der Rechtslage in 27 europäischen Staaten (den EU-Mitgliedstaaten ohne Österreich sowie der Schweiz, Norwegen und Island); die Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes über die Verantwortlichkeit von Verbänden auch im Finanzstrafrecht; die Bestimmungen des Einkommensteuer- und des Körperschaftssteuergesetzes über das Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Geldbußen nach dem VbVG.